Über uns

Sven Michels

Honorar-Finanzanlagenberater

Jahrgang 1982, geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) mit Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und Technischer Betriebswirt (IHK). Ich bin verheiratet, habe eine Tochter und lebe in meiner Wahlheimat Siegburg.

Markus Schumacher

Honorar-Finanzanlagenberater

Jahrgang 1981, geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) mit Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH). Privat bin ich verheiratet, Vater einer Tochter und in Bonn heimisch.

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Wir investieren selbst in die Produkte, welche wir unseren Kunden anbieten

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Wir dürfen offiziell Anlageberatung durchführen!

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Objektivste Ratgeber, da wir völlig unabhängig vom Verkauf von Produkten agieren

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Geschützte Berufsbezeichnung: Honorar-Finanzanlageberater/-in (GewO § 34 h)

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Wir denken in Generationen und nicht in Quartalen.

Warum wir?

Das siehst du hier!

Sprich mit uns: über Dich

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Unsere Vergütung ist fair und transparent.

 

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FAQ – Honorarberatung

Was ist Honorarberatung?

Bei der Suche nach unabhängigen Expertinnen und Experten sollte man auf die Bezeichnung achten. Gesetzlich geschützt sind nur „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlagenberater“. Sie müssen gewisse Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse erfüllen.

Nur eine Honorarberatung bietet eine unabhängige und konfliktfreie Finanzberatung, bei der die Interessen der Produktanbieter keine Rolle spielen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Beratung (in der Regel “Provisionsberatung”), bei der Vermittler direkt vom Produktgeber bezahlt werden, erhält der Honorarberater seine Vergütung direkt vom Anleger oder Verbraucher. Ähnlich wie Anwälte oder Dadurch liegt der Fokus des Honorarberaters allein auf den Bedürfnissen des Verbrauchers und er kann frei von Verkaufsinteressen beraten.

Unser Ziel besteht nicht darin, ein Produkt zu verkaufen, sondern die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden zu erfüllen. Falls eine Lösung oder ein Produkt als sinnvoll erachtet wird und es zu Empfehlungen kommt, stehen wir als Honorarberater unterstützend zur Seite, um diese Lösungen zu beschaffen und das beste Produkt mit den attraktivsten Konditionen aus dem gesamten Marktuniversum auszuwählen. In der Regel sind diese Lösungen provisionsfrei. Sollten jedoch provisionsfreie Empfehlungen nicht verfügbar sein, erstattet der Honorarberater umgehend und vollständig alle Kosten.

Welche Arten von Berater/-innen / Verkäufer/-innen gibt es?

Provisionsberater/-innen

Die herkömmliche Finanzberatung in Deutschland basiert auf Provisionen. Das bedeutet, dass der Verbraucher einem Berater gegenübersitzt, der nur dann eine Vergütung erhält, wenn ein Finanzprodukt verkauft wird. Diese Art der Finanzberatung ist von einem Interessenkonflikt des Vermittlers geprägt – unabhängig davon, ob es sich um einen Vermittler einer Bank oder um einen unabhängigen Finanzberater handelt. Diese provisionsbasierte Form der Finanzberatung sollte besser als Produktverkauf bezeichnet werden. Sie ist intransparent und oft teuer für den Verbraucher. Die in den Produkten enthaltenen Provisionen sind in der Regel nur in den Kleingedruckten zu finden und werden selbst dort verklausuliert dargestellt. Traditionelle Finanzberatung ist also letztendlich nichts anderes als der Verkauf von Finanzprodukten.

Traditionelle Finanzberatung ist Produktverkauf!

 

Honorarvermittler/-innen

In den letzten Jahren hat sich eine weitere Art der Finanzberatung durch die zunehmend beliebten Honorartarife entwickelt. Honorar- oder Nettotarife sind Lösungen, die keine Provisionen beinhalten. Diese werden von Vermittler/-innen oft unter dem Deckmantel der unabhängigen Honorarberatung angeboten. Für den Verbraucher ändert sich im Vergleich zum klassischen Produktverkauf auf Provisionsbasis oft nichts Wesentliches. Das Ziel der Vermittler/-innen ist es, ein Produkt in Verbindung mit einer Honorarvereinbarung zu verkaufen. Oft werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, um die Honorarkosten zu finanzieren. Diese Form der Honorarvermittlung dient lediglich als Ersatz für Provisionen und ist häufig um bis zu 100% höher als bei Provisionsverträgen.

Honorarvermittlung ist Produktverkauf!

 

Honorar-Finanzanlagenberater/-in

Bei der Beratung ohne Einfluss von Produkten und Provisionen berechnet der Berater die Zeit und das Fachwissen unabhängig davon, welche Produkte den Kunden als beste Lösung empfohlen werden. Honorarberater werden als die objektivsten Ratgeber angesehen, da sie völlig unabhängig vom Verkauf von Produkten agieren. Sollten Empfehlungen für Finanzprodukte gegeben werden, sind die Berater verpflichtet, sämtliche Vergütungen von Dritten unvermindert und umgehend an den Kunden auszuzahlen oder zu erstatten (siehe GewO § 34 d Abs. 2 und GewO § 34 h). Die Honorarberatung ist seit dem 01.08.2014 gesetzlich geregelt und verankert. Der Verbund Deutscher Honorarberater hat dabei einen entscheidenden Beitrag geleistet.

Wichtig zu wissen: Der Bezeichnung “Honorarberater” alleine ist nicht geschützt.

Die geschützten Berufsbezeichnungen lauten:

  • Honorar-Finanzanlageberater/-in (GewO § 34 h)
  • Honorar-Anlageberater/-in (Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Versicherungsberater (GewO § 34 d Abs. 2)

Nur bei Honorar-Finanzanlageberatern und Honorar-Anlageberatern in der Anlageberatung sowie bei Versicherungsberatern gibt es gesetzlich regulierte Honorarberatung.

Überprüfen Sie Ihren Berater in den entsprechenden Registern der Industrie- und Handelskammern (www.vermittlerregister.org) oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin www.bafin.de) im Honorar-Anlageberaterregister, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Dürfen Honorar-Finanzanlagenberater/-innen Provisionen annehmen?

Provisionen und andere Interessenskonflikte sind tabu!

Honorar-Finanzanlageberater/-innen (GewO 34 h) dürfen keinerlei Provisionen annehmen und sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Zuwendungen umgehend und ohne Abzüge an die Anleger/-innen zurückzuerstatten. Diese Bestimmung wird vom Gesetzgeber überwacht.

Worin liegt der Unterschied zwischen § 34h und § 34f?

Als Honorar-Finanzanlagenberater dürfen wir, im Gegensatz zu Finanzberatern, Finanzvermittlern oder Vermögensberatern, keinerlei Provisionen von Anbietern der von uns vermittelten Finanzprodukte annehmen. Der kleine Buchstabe “h” nach dem § 34 ist dabei wichtig, denn er unterscheidet uns von Maklern, Vermittlern und sonstigen Finanzberatern, die auf Provisionsbasis arbeiten und eine Zulassung nach § 34f haben.

Wie setzen sich die Kosten einer Honorarberatung zusammen?

Die Bemessung richtet sich nach Zeit und Know how.

Grundlegend werden die Kosten einer Beratung in einem kostenlosen Erstgespräch ermittelt. Eine pauschale Aussage über die Höhe des Honorars ist schwierig, da sie vom konkreten Zeitaufwand und der erforderlichen Qualifikation des Beraters abhängt. Es lässt sich jedoch als Richtwert ein Stundensatz zwischen 150 Euro und 250 Euro pro Stunde angeben. Es existiert keine gesetzlich gültige Honorarordnung.

Im Vergleich zu den üblichen Provisionen auf dem Markt sind die Honorare von Honorarberatern oft günstiger. Dies liegt daran, dass Honorarberater keine Provisionskosten einberechnen, die Vermittler für die Vermittlung von Finanzprodukten erhalten.

Was kostet eine Beratung bei uns?

1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 50,00 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 10.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

500,- Euro (ca. 2 Stunden Arbeit)

 

2. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan von 51,00 bis 250,00 Euro pro Monat oder Einmalanlage von 10.001 bis 20.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

1.000,- Euro (ca. 4 Stunden Arbeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 300,00 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 30.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

1.500,- Euro (5% der max. Einmalanlage oder max. 6 Stunden Arbeitszeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 500,00 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 50.000,- EUR.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

2.000,- Euro (4% der max. Einmalanlage oder max. 8 Stunden Arbeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 1.000 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 100.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

2.750,- Euro (2,75% der max. Einmalanlage)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 1.500 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 250.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

4.375,- Euro (1,75% der max. Einmalanlage oder max. 18 Stunden Arbeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment

Sparplan bis 2.000 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 500.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

7.500,- Euro (1,50% der max. Einmalanlage oder max. 30 Stunden Arbeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment.

Sparplan bis 2.500 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 750.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

9.750,- EUR (1,30% der max. Einmalanlage oder max. 39 Stunden Arbeit)

 

  1. Beratung zu ETF-Investment.

Sparplan bis 3.000 Euro pro Monat oder Einmalanlage bis 1.000.000 Euro.

Auswahl und Beratung zu geeigneten ETF(s) und zugehöriger Auswahl eines geeigneten Depots.

12.500,- EUR (1,25% der max. Einmalanlage oder max. 50 Stunden Arbeit)

Ist die Beratungsleistung steuerlich absetzbar?

Leider nein. Bei Finanzanlagenberatung oder Depotverwaltung gilt der Sonderfall der Abgeltungssteuer, so dass hierbei keinerlei Werbungskosten abzugsfähig sind.

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